Leistungen / WEG-Verwaltung
WEG-Verwaltung mit fester Ansprechperson
Ob größere Wohnanlage oder kleine Gemeinschaft: Sie haben bei uns immer eine persönliche Ansprechperson, die Sie auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichen. Die zuverlässige, strukturierte und termingerechte Bearbeitung Ihrer Anliegen steht für uns an erster Stelle.

Zertifiziert nach § 26a WEG
Denise Ambos ist zertifizierte Verwalterin. Unser Team bildet sich laufend weiter.
Belegprüfung digital
Beirat und Rechnungsprüfer sehen Belege und Kontenentwicklung bequem online ein.
Fachkanzlei im Rücken
Wir arbeiten eng mit einer Kanzlei für Miet- und WEG-Recht zusammen.
Die Leistungen im Einzelnen
Jahresabrechnung und Vermögensbericht
- Erstellung einer Jahresauswertung (wohnungswirtschaftliche Auswertung)
- Objektbezogene Gesamt- und Einzelabrechnungen nach § 28 Abs. 2 WEG mit Gesamtobjektdaten, Verteilerschlüsseln, Gesamteinnahmen und Gesamtkosten
- Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG
- Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
- Aufstellung der persönlichen Konten als Nachweis über die Einzahlungen jeder Eigentümerin und jedes Eigentümers
- Veranlassung der Heizkostenabrechnung
Wirtschaftsplan und Hausgeld
- Erstellung des Jahresgesamtwirtschaftsplans, bei Bedarf in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat
- Erstellung der Jahreseinzelwirtschaftspläne
- Monatliche Sollstellung der Hausgeldvorschüsse
- Bearbeitung von Lastschriften im SEPA-Verfahren
Buchhaltung und Zahlungsverkehr
- Ordnungsgemäße und nachvollziehbare Verbuchung sämtlicher Zahlungseingänge und -ausgänge
- Einrichtung bzw. Weiterführung eines Girokontos
- Überwachung der Zahlungseingänge und Mahnung bei Rückständen, weitere Schritte nach Beschluss bzw. im Rahmen der erteilten Ermächtigung
- Rechnungskontrolle, Anweisung und Veranlassung von Zahlungen
Eigentümerversammlung
- Vorbereitung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung
- Versammlungsniederschrift und Versand an alle Mitglieder der GdWE
- Umsetzung der gefassten Beschlüsse
- Führung der Beschluss-Sammlung
- Außerordentliche Sitzungen mit dem Verwaltungsbeirat
Erhaltung, Verträge und Versicherung
- Veranlassung von Erhaltungsmaßnahmen einschließlich Preisanfragen, im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse oder nach Beschluss
- Terminüberwachung für Angebote, Auftragsausführung, Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche
- Abschluss (im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse oder nach Beschluss) und Überwachung von Wartungsverträgen
- Bearbeitung von Schadensmeldungen, Beauftragung der Handwerksbetriebe und Abrechnung mit der Versicherung
- Objektbegehung mindestens einmal jährlich, auf Wunsch häufiger
Recht und Kommunikation
- Beauftragung von und Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Rechtsanwälten
- Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren
- Laufende Korrespondenz mit den Eigentümerinnen und Eigentümern
Der genaue Leistungsumfang und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Verwaltervertrag.
Ihr Angebot für die WEG-Verwaltung
Größe Ihres Objekts angeben, im Angebotskalkulator ergänzen und Ihr persönliches Angebot anfordern. Unverbindlich und kostenlos.
Zum AngebotskalkulatorHäufige Fragen
Was kostet die WEG-Verwaltung bei Ihnen?
Die Vergütung richtet sich nur nach der Zahl der Einheiten: Je größer die Gemeinschaft, desto niedriger der Preis je Einheit. Ihr persönliches Angebot fordern Sie im Angebotskalkulator an, ab 61 Einheiten erstellen wir ein individuelles Angebot.
Wann bekommen wir die Jahresabrechnung?
Im ersten Quartal des Folgejahres, sobald alle Abrechnungen der Drittdienstleister vorliegen, zum Beispiel die Heizkostenabrechnung. So kann die Gemeinschaft früh im Jahr über die Abrechnung beschließen.
Wie erreichen wir Sie, auch außerhalb der Geschäftszeiten?
Sie haben eine feste Ansprechperson, die Ihr Objekt kennt. Das ist ein Mensch, keine KI, und Sie erreichen sie auch außerhalb der Geschäftszeiten. Für echte Notfälle wie einen Wasserrohrbruch ist außerhalb der Telefonzeiten unser Notdienst da.
Wer führt Reparaturen und Wartungen aus?
Wir arbeiten mit einem festen Stamm an Handwerkern und Fachfirmen für jedes Gewerk, die wir seit Jahren kennen. Kleinere Aufträge sind so schnell vergeben. Für größere Maßnahmen holen wir Vergleichsangebote ein, und die Gemeinschaft entscheidet per Beschluss.
Wie läuft der Wechsel von der bisherigen Verwaltung ab?
Die Gemeinschaft bestellt uns per Beschluss. Danach fordern wir die Unterlagen bei der bisherigen Verwaltung an, richten die Konten auf den Namen der Gemeinschaft ein und übernehmen die laufende Buchhaltung. Sie erfahren von uns, was wann passiert.
Für wie lange werden wir als Verwaltung bestellt?
Das Gesetz erlaubt eine Bestellung für höchstens fünf Jahre, nach der Begründung von Wohnungseigentum zunächst für höchstens drei Jahre (§ 26 WEG). Die Gemeinschaft kann die Verwaltung jederzeit abberufen. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate danach.
Verwalten Sie auch kleine Eigentümergemeinschaften?
Ja. Wir betreuen große Wohnanlagen ebenso wie kleine Gemeinschaften mit wenigen Einheiten. Gerade kleine Gemeinschaften schätzen, dass sie bei uns denselben Leistungsumfang und eine feste Ansprechperson bekommen.
Müssen wir für die Belegprüfung ins Büro kommen?
Nein. Die Belegprüfung ist online möglich. Wer lieber Papier vor sich hat, prüft selbstverständlich weiterhin vor Ort.
Sind Sie versichert?
Ja, über eine Berufshaftpflicht- und eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Sprechen wir über Ihr Objekt
Telefonisch erreichen Sie uns unter 04102 664 90 52.