Wissen / Wohnungseigentum
Wirtschaftsplan und Hausgeld: so entsteht Ihr monatlicher Betrag
Der Wirtschaftsplan ist der Haushalt der Gemeinschaft. Aus ihm ergibt sich, wie viel Hausgeld Sie zahlen und wofür.

Der Haushalt für das kommende Jahr
Im Wirtschaftsplan stellt die Verwaltung die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Kalenderjahres zusammen (§ 28 Abs. 1 WEG). Auf dieser Grundlage beschließt die Gemeinschaft die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen, also das Hausgeld. Wie bei der Jahresabrechnung wird nicht über das Zahlenwerk als Ganzes abgestimmt, sondern nur über die Beträge, die sich daraus ergeben.
Woraus sich das Hausgeld zusammensetzt
Ihr monatlicher Betrag deckt mehrere Töpfe ab:
- Betriebskosten wie Wasser, Müll, Versicherung, Reinigung und Allgemeinstrom
- Heiz- und Warmwasserkosten bei zentraler Versorgung
- Verwaltungsvergütung und Kontoführung
- laufende Erhaltung
- Zuführung zur Erhaltungsrücklage
Nicht im Hausgeld enthalten ist die Grundsteuer. Sie wird für jede Wohnung einzeln festgesetzt und von Ihnen direkt an die Gemeinde gezahlt.
Damit keine Lücke entsteht
Ein neuer Wirtschaftsplan wird oft erst im Frühjahr beschlossen. Sinnvoll ist deshalb ein Beschluss, nach dem die bisherigen Vorschüsse weitergelten, bis neue festgelegt sind. So bleibt die Gemeinschaft zahlungsfähig.
Reicht das Geld für eine größere Maßnahme nicht aus, kann die Gemeinschaft eine Sonderumlage beschließen. Eine gut geplante Rücklage macht das seltener nötig.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihr Objekt beraten wir Sie gern persönlich.