Wissen / Technik
Legionellenprüfung: Pflichten bei vermieteten Wohnungen
Zentrale Warmwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Wen das betrifft und was bei einem Befund passiert.

Wen die Pflicht trifft
Die Trinkwasserverordnung verlangt eine Untersuchung, wenn Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung abgegeben wird, Duschen vorhanden sind und eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung arbeitet. Als Großanlage gilt ein Speicher mit mehr als 400 Litern oder eine Leitung mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen Erwärmer und Entnahmestelle.
In einer Eigentümergemeinschaft genügt es, dass eine einzige Wohnung vermietet ist. Verpflichtet ist dann die Gemeinschaft, die Verwaltung organisiert die Untersuchung. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern sind ausgenommen.
Wie oft und durch wen
Die Untersuchung ist mindestens alle drei Jahre fällig. Die Proben nimmt und untersucht eine dafür zugelassene Untersuchungsstelle. Die Kosten gehören zu den Kosten der Warmwasserversorgung und lassen sich bei entsprechender Vereinbarung auf die Mieter umlegen.
Wenn der Maßnahmenwert erreicht ist
Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter. Wird er erreicht, ist unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren. Danach müssen die Ursache geklärt, eine Risikoabschätzung erstellt, die nötigen Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen und die Bewohner unterrichtet werden.
Vorbeugen lässt sich mit ausreichend hohen Temperaturen, in der Regel mindestens 60 °C am Speicherausgang und 55 °C im Rücklauf der Zirkulation, einem hydraulischen Abgleich und regelmäßiger Wasserentnahme an allen Zapfstellen.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihr Objekt beraten wir Sie gern persönlich.