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Wissen / Technik

Wasserschaden im Haus: Erste Schritte, Leckageortung, Versicherung

Wenn Wasser austritt, ist schnelles Handeln wichtig. Hier erfahren Sie, was sofort zu tun ist, wie ein Leck gefunden wird und welche Versicherung wofür aufkommt.

5 Min. Lesezeit, geprüft im Oktober 2026

Wasser fließt aus einem Wasserhahn in ein Waschbecken

Sofort handeln

Die ersten Minuten entscheiden über die Höhe des Schadens.

  • Sperren Sie die Wasserzufuhr ab, im Zweifel am Hauptabsperrhahn.
  • Schalten Sie betroffene Stromkreise nur ab, wenn der Sicherungskasten trocken und sicher zugänglich ist. Betreten Sie keine überfluteten Bereiche, in denen Stromgefahr bestehen könnte. Bei akuter Gefahr rufen Sie die Feuerwehr über 112.
  • Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und bewahren Sie beschädigte Teile auf.
  • Informieren Sie umgehend die Verwaltung und betroffene Nachbarn, vor allem die Wohnungen darunter.
  • Als Mieterin oder Mieter melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Vermieter.

Jeder Eigentümer darf die Maßnahmen ergreifen, die nötig sind, um einen unmittelbar drohenden Schaden abzuwenden (§ 18 Abs. 3 WEG). Reparaturen und weitere Aufträge am Gemeinschaftseigentum sollten dagegen über die Verwaltung laufen. Verändern Sie die Schadenstelle möglichst erst, wenn der Versicherer zugestimmt hat. Ausgenommen sind Notmaßnahmen zur Schadensbegrenzung, die immer zulässig sind.

Das Leck finden, ohne alles aufzustemmen

Eine Leckageortung ist das gezielte Auffinden von Undichtigkeiten in Rohrleitungen oder Bauteilen. Fachbetriebe arbeiten mit Akustik, Thermografie, Tracergas oder Feuchtigkeitsmessung. Ziel ist, das Leck schnell und möglichst zerstörungsarm zu finden, damit Folgeschäden und Kosten klein bleiben. Die Kosten der Ortung sind in vielen Wohngebäudeversicherungen mitversichert, häufig aber nur bis zu einer bestimmten Höchstsumme.

Welche Versicherung zahlt

Schäden am Gebäude durch Leitungswasser trägt in der Regel die Wohngebäudeversicherung der Gemeinschaft, wenn die Gefahr Leitungswasser mitversichert ist. Das gilt auch, wenn der Schaden in einer Wohnung liegt. Was genau gedeckt ist, regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Nicht unter Leitungswasser fallen zum Beispiel Schäden durch Starkregen, Rückstau oder Grundwasser. Diese sind nur über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt.

Für Möbel und persönliche Gegenstände ist die Hausratversicherung der Bewohner zuständig. Hat jemand den Schaden verursacht, etwa durch eine übergelaufene Badewanne, kann für Schäden bei Dritten zusätzlich dessen Privathaftpflichtversicherung eintreten.

Wichtig: Schäden müssen dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, und alle Beteiligten müssen helfen, den Schaden gering zu halten. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt. Die Meldung an die Gebäudeversicherung übernimmt die Verwaltung.

Wer den Selbstbehalt trägt

Ein vereinbarter Selbstbehalt wird nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich wie andere Gemeinschaftskosten auf alle Eigentümer verteilt, auch wenn der Schaden nur eine Wohnung betrifft. Die Gemeinschaft kann für künftige Schäden eine andere Verteilung beschließen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG).

Schäden vorbeugen

Häufen sich Leitungswasserschäden, steigt die Prämie, oder der Versicherer kündigt den Vertrag. Bei älteren Leitungsnetzen lohnen sich deshalb eine Bestandsaufnahme und ein Sanierungsplan, bevor der nächste Schaden kommt.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihr Objekt beraten wir Sie gern persönlich.

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