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Wissen / Wohnungseigentum

Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG: Was das bedeutet

Eigentümer können eine zertifizierte Verwaltung verlangen. Was hinter der Zertifizierung steckt und wann Ausnahmen gelten.

3 Min. Lesezeit, geprüft im Oktober 2026

Das Team der Ambos Immobilienverwaltung vor einer hellgrauen Holzwand

Die Prüfung vor der IHK

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse für die Tätigkeit verfügt (§ 26a WEG). Bestimmte Abschlüsse sind gleichgestellt, etwa Immobilienkaufleute, geprüfte Immobilienfachwirte, Volljuristen oder Absolventen eines immobilienwirtschaftlichen Studiums.

Ihr Anspruch als Eigentümer

Seit dem 1. Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer kann sie verlangen (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).

Eine Ausnahme gilt für kleine Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten, in denen ein Eigentümer selbst verwaltet: Dort muss eine zertifizierte Verwaltung nur bestellt werden, wenn mindestens ein Drittel der Eigentümer das verlangt.

Zertifikat und Weiterbildung

Die Zertifizierung ist ein einmaliger Nachweis. Daneben besteht für Wohnimmobilienverwalter eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Fragen Sie eine Verwaltung ruhig nach beidem.

Denise Ambos ist zertifizierte Verwalterin nach § 26a WEG, und unser Team bildet sich laufend weiter.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihr Objekt beraten wir Sie gern persönlich.

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